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   OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16   

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https://dejure.org/2017,71839
OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16 (https://dejure.org/2017,71839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2017 - 3 Wx 101/16 (https://dejure.org/2017,71839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2017 - 3 Wx 101/16 (https://dejure.org/2017,71839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 125 VI 301/15
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16
    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht (Senat FGPrax 2014, 261; Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, zitiert nach juris, m.w.Nw.).

    Bei Zugrundelegen eines mittleren Stundensatzes von 110, 00 EUR für einen anwaltlichen berufsmäßigen Nachlasspfleger (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, zitiert nach juris) begegnet die Festsetzung von 80, 00 EUR pro Stunde im vorliegenden Fall keinen Bedenken.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 245/13

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 3 Wx 101/16
    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht (Senat FGPrax 2014, 261; Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, zitiert nach juris, m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 4/19
    In einer Gesamtschau der vorgenannten Aspekte hält der Senat vorliegend einen Stundensatz in Höhe von 80, 00 EUR für angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2017, 3 Wx 101/16, juris, in dem allgemein für eine berufsmäßig geführte, nicht anwaltliche Nachlasspflegschaft ein Stundensatz in vorgenannter Höhe bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad der Pflegschaftsgeschäfte für angemessen erachtet wird).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 26/19
    Der vom Amtsgericht zutreffend ermittelte Stundensatz in Höhe von 110, 00 EUR entspricht zudem der obergerichtlichen Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Konstellationen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2012, I-3 Wx 308/11, Beschluss vom 17. Januar 2014, I-3 Wx 130/13, und Beschluss vom 18. April 2017, 3 Wx 101/16, jeweils zitiert aus juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2011 - I-15 W 632/10 -, juris).
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